Häufige Fragen zum E-Vignette Abo Schweiz
Alles Wichtige rund ums Abo, Kündigung, Verlängerung und Zahlung.
Wie funktioniert das E-Vignette Abo?
Sie geben einmalig Ihre Fahrzeugdaten ein und schliessen das Abo ab. Den Rest übernehmen wir: Wir kaufen die offizielle E-Vignette beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit – innert 24 Stunden, oder, falls Sie bereits mit einer gültigen Vignette fahren, rechtzeitig vor deren Ablauf – und verlängern sie danach jedes Jahr automatisch, bevor die alte abläuft.
Wann kann ich das E-Vignette Abo kündigen?
Sie können Ihr Abo das ganze Jahr über kündigen. Damit es für das kommende Vignettenjahr nicht verlängert wird, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei uns eingehen. Die jährliche Belastung erfolgt am 15. November: Geht Ihre Kündigung zwischen dem 15. und 30. November bei uns ein, erstatten wir Ihnen den bereits belasteten Betrag vollständig zurück, da die Vignette für das kommende Vignettenjahr erst ab dem 1. Dezember beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bestellt wird. Ab dem 1. Dezember ist die Vignette für das kommende Vignettenjahr bereits beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bestellt und registriert. Eine Kündigung wirkt deshalb erst auf das darauffolgende Vignettenjahr. Die bereits beschaffte Vignette bleibt bis zum Ende ihrer Gültigkeit (31. Januar) gültig und kann nicht zurückerstattet werden.
Ist der Service legal?
Ja. Wir sind ein unabhängiger Service-Anbieter und nicht die offizielle Verkaufsstelle des Bundes (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit). Wir beschaffen die offizielle E-Vignette in Ihrem Auftrag über die offiziellen Kanäle. Die Vignette wird auf Ihr Kontrollschild registriert, ist in der nationalen Datenbank hinterlegt und vollumfänglich gültig.
Wann wird die E-Vignette aktiviert?
Das hängt davon ab, ob Sie bereits eine gültige Vignette besitzen. Fahren Sie noch ohne, kaufen wir die E-Vignette innert 24 Stunden nach Ihrer Zahlung offiziell beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und bestätigen Ihnen die Aktivierung per E-Mail. Haben Sie im Bestellprozess angegeben, bereits eine gültige Jahresvignette zu besitzen, bleibt diese bis zum 31. Januar gültig – Ihre neue Vignette registrieren wir dann bis spätestens 31. Januar, rechtzeitig bevor die alte abläuft. So zahlen Sie nichts doppelt und fahren durchgehend mit gültiger Vignette. Bei der jährlichen Verlängerung kaufen wir die neue Vignette ab dem 1. Dezember, damit sie immer vor Ablauf der alten aktiv ist.
Muss ich im Dezember zwischen zwei Vignetten wählen?
Nein. Bis zum 30. November erhalten Sie automatisch die Vignette für das laufende Jahr, ab dem 1. Dezember automatisch die Vignette für das Folgejahr. So haben Sie immer die aktuell gültige Vignette — ohne Risiko, eine bald ablaufende Vignette zu kaufen.
Was passiert bei einer fehlgeschlagenen Zahlung oder einem Fehler?
Bei einer fehlgeschlagenen Kartenzahlung versucht es unser Zahlungsanbieter automatisch über mehrere Tage erneut. Parallel erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, um Ihre Zahlungsmethode zu aktualisieren. Solange die Zahlung offen ist, bestellen wir noch keine neue Vignette beim Bund – Ihre aktuell gültige Vignette bleibt davon unberührt. Bei anderen Problemen (z. B. falsches Kontrollschild, Verzögerung beim Bund) melden wir uns proaktiv per E-Mail. Unser Schweizer Support erreichen Sie jederzeit unter support@e-vignetteschweiz.ch.
Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?
Kreditkarte (Visa, Mastercard), Apple Pay, Google Pay und TWINT. Die Zahlung wird sicher über unseren Zahlungsdienstleister Payrexx abgewickelt.
Was kostet das E-Vignette Abo?
CHF 49 pro Jahr – CHF 40 für die offizielle Vignette und CHF 9 Servicegebühr. Keine versteckten Kosten.
Wie lange ist die E-Vignette gültig?
Die Schweizer E-Vignette gilt jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres – also 14 Monate. Während Ihres Abos sorgen wir dafür, dass nahtlos eine neue Vignette aktiv ist.
Muss ich einen Nachweis mitführen?
Nein. Die E-Vignette ist elektronisch mit Ihrem Kontrollschild verknüpft und wird direkt bei der Kontrolle abgefragt. Sie müssen weder einen Ausdruck noch einen Zahlungsnachweis mitführen.
Für welche Fahrzeuge brauche ich eine Vignette?
Alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht benötigen für Schweizer Nationalstrassen eine gültige Vignette – z.B. Personenwagen, Motorräder, Wohnmobile bis 3,5 t, Anhänger und Oldtimer.
Braucht mein Anhänger eine eigene Vignette?
Ja. Anhänger benötigen grundsätzlich eine eigene Vignette, unabhängig vom Zugfahrzeug. Im Checkout können Sie mehrere Fahrzeuge bzw. Anhänger in einem Schritt erfassen.
Kann ich mehrere Fahrzeuge oder eine Flotte verwalten?
Ja. Sie können beliebig viele Fahrzeuge erfassen – jedes Kontrollschild erhält ein eigenes Abo. Für Unternehmen und Flotten bieten wir auf Anfrage zentrale Verwaltung und Sammelrechnung an. Kontaktieren Sie uns einfach.
Was passiert, wenn ich mein Kontrollschild falsch eingegeben habe?
Bitte kontaktieren Sie uns möglichst rasch. Gemäss Vorgaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit können Schweizer Kontrollschilder einmalig korrigiert werden, ausländische nur innerhalb von 24 Stunden nach Kauf. Leerzeichen und Bindestriche spielen keine Rolle. Nach Ablauf der Fristen kann eine neue Vignette nötig sein – wir haften nicht für Kosten, die durch falsche Angaben entstehen.
Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel?
Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden, nicht ans Fahrzeug. Behalten Sie das Schild beim Fahrzeugwechsel, bleibt die Vignette gültig. Bei einem Wechsel des Kontrollschilds gelten die offiziellen Regelungen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit – melden Sie uns die neue Nummer, damit die nächste Verlängerung korrekt erfolgt.
Wird mein Fahrzeug per GPS überwacht?
Nein. Die Schweizer E-Vignette enthält keine Ortung und ermöglicht keine Fahrzeugüberwachung. Hinterlegt wird ausschliesslich Ihr Kontrollschild in der nationalen Vignetten-Datenbank.
Warum wird meine Karte bereits am 15. November belastet?
Damit wir genügend Zeit haben, Sie bei Problemen mit Ihrem hinterlegten Zahlungsmittel zu informieren – beispielsweise wenn Ihre Kreditkarte abgelaufen ist oder die Zahlung nicht durchgeführt werden konnte – erfolgt die jährliche Belastung in der Regel bereits am 15. November. So bleibt ausreichend Zeit, die Zahlungsinformationen zu aktualisieren und sicherzustellen, dass Ihre E-Vignette rechtzeitig für das kommende Vignettenjahr bestellt werden kann. Ihre neue E-Vignette wird ab dem 1. Dezember beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bestellt und ist ab diesem Datum gültig.
Ich habe bereits eine Vignette für dieses Jahr – was passiert bei einem Abschluss?
Vom 15. November bis 31. Januar fragen wir das direkt im Bestellprozess ab: Geben Sie an, dass Sie bereits mit gültiger Vignette fahren, starten wir Ihr Abo mit der Vignette des Folgejahres – so bezahlen Sie nichts doppelt, und wir aktivieren die neue Vignette automatisch rechtzeitig. Schliessen Sie ausserhalb dieses Zeitraums ab und besitzen bereits eine Vignette für das laufende Jahr, schreiben Sie uns kurz nach der Bestellung an support@e-vignetteschweiz.ch – wir starten Ihr Abo dann direkt mit der Vignette des Folgejahres.
